|
|
| Pokergewinne: |
Veröffentlicht am: Mittwoch, 09. Juni 2010
|
|
Fiskus entdeckt neue Einnahmequelle Veröffentlicht: 01.06.2010
Pokern ist in! Fernsehübertragungen, öffentliche Pokerturniere und Pokerduelle mit Prominenten faszinieren Millionen Fans weltweit. Die OFD Frankfurt hat kürzlich die Begehrlichkeiten des Fiskus in einen Ländererlass gegossen. Die Finanzverwaltung nimmt neuerdings die Gewinne aus Pokerturnieren ins Visier. Gewinnt nämlich ein Berufsspieler, muss er seine Gewinne versteuern. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main unterstellt in diesem Fall in einem koordinierten Ländererlass Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Pokergewinne sind demnach zu versteuern, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
- Die Pokergewinne werden berufsmäßig erzielt.
- Der Pokerspieler tritt mit Gewinnerzielungsabsicht auf.
- Der Pokerspieler beteiligt sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.
- Der Pokerspieler tritt unter Pseudonym auf.
Zu den Einnahmen aus Gewerbebetrieb zählen nicht nur die Pokergewinne selbst, sondern auch Antritts-, Fernseh- und Werbegelder. Gewinne aus Pokerturnieren sind selbst dann zu versteuern, wenn es sich um illegale Spiele handelt. Praxistipp Kommt das Finanzamt zu der Auffassung, dass ein Teilnehmer an Pokerturnieren gewerbliche Einkünfte erzielt, muss er dem Finanzamt seine Gewinne offen legen. Er kann dem Finanzamt auch alle Ausgaben im Zusammenhang mit seinen Pokerspielen präsentieren. Dazu rechnen Antrittsgelder, Übernachtungs- und Fortbildungskosten. OFD Frankfurt, Verfügung (koordinierter Ländererlass) v. 22.4.2010, S – 2240 A – 37 – St 210 Quelle: Haufe Online-Redaktion
|
|
|
|