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Unerwünschte Inhalte aus dem Internet rauskratzen? Innenminister umreißt mögliche Maßnahmen Veröffentlicht: 02.07.2010
Kaum war die erste Euphorie über die Möglichkeiten des Internets verflogen, wurden die Schattenseiten deutlich: Inhalte die ungepflegt verrotten, üble Nachrede via www und eigene Dummheiten, die ins Internet gelangt sind und nicht mehr verschwinden. Nun wird der Ruf nach einem "digitalen Radiergummi" immer lauter. Innenministers Thomas de Maiziere brütet über mögliche Regulierungsszenarien für das Internet. Noch sind die Ansätze vage, doch es gibt einige konkrete Ansatzpunkte, wenn auch die technische Realisierbarkeit mit vielen Fragezeichen versehen ist:
Regulierungsszenarien für das Internet
• Digitaler Radiergummi: Geplant wird, dass Nutzer ihren ins Netz gestellten Daten ein Verfallsdatum anheften können, ab dem die Daten automatisch gelöscht oder unkenntlich gemacht werden.
• Gegendarstellung: Außerdem soll - ähnlich dem für die Presse geregelten Recht auf Gegendarstellung - privaten und auch juristischen Personen im Falle von Verunglimpfungen im Netz das Recht eingeräumt werden, eine eigene Darstellung an hervorgehobener Stelle zu platzieren.
• Recht auf informelle Selbstbestimmung auch im Netz Nach de Maiziere ist der Schutz des Einzelnen vor den Interessen webbasierter Konzerne nur durch europa- bzw. weltweit geltende Regelungen zu gewährleisten. Die Webanbieter müssten die Verantwortung für den Schutz der ihnen überlassenen Daten übernehmen. Dies gelte besonders für das „Cloudcomputing“, also wenn persönliche Daten außerhalb der eigenen Festplatte gespeichert würden. Hier müsse ein besserer Schutz vor dem Zugriff unberechtigter Dritter gewährleistet werden.
• Gefahrgeneigte Angebote Hierzu gehören Finanzdienstleistungen, Ortungsdienste oder auch der Medikamentenversand. Hier seien klare gesetzliche Regelungen unabdingbar, anonyme Finanzdienstleistungen seien gegebenenfalls komplett zu verbieten. Insoweit trage der Staat die Verantwortung für eine den Gesetzen entsprechende Infrastruktur des Netzes.
• Elektronischer Personalausweis Der Minister betonte, dass das grundsätzlich anzuerkennende Recht auf anonyme Nutzung des Internets nicht schrankenlos gelten könne. In bestimmten Fällen sei der Nutzer verpflichtet, sich im Netz zu identifizieren. Wo diese Pflicht gelte - etwa beim Autokauf, bei Anmeldung zu einem Flirtportal – ließ der Minister offen. Gefahr, der technischen Entwicklung gesetzlich hinterherzuhinken De Maiziere sah auch die Gefahr, dass der Staat mit ständig neuen Gesetzen Gefahr laufe, der technischen Entwicklung hinterherzuhinken, während einzelne User längst Mittel und Wege gefunden hätten, die staatlichen Vorgaben zu umgehen. Nur wirksame Gesetze seien gute Gesetze.
Differenzen zu Verbraucherschutzministerin erkennbar: Ilse ist strenger Ilse Aigner sieht die Sozialnetzwerke (Facebook) und auch die Suchmaschinen hinsichtlich ihrer Sicherheitsstandards äußerst kritisch.
• Besonders die aufgetretenen Pannen bei Google`s Street View haben die Ministerin alarmiert.
• Im Gegensatz zu de Maiziere hat sie mehrfach unverhohlen mit gesetzlichen Verschärfungen gedroht. Aber auch Aigner kommt nicht an der Tatsache vorbei, dass jede gesetzliche Regelung sich an der technischen Umsetzbarkeit bzw. an dem Einfallsreichtum der Nutzer zu deren Umgehung messen lassen muss. Dies ist das eigentliche, in weiten Bereichen möglicherweise nicht lösbare Problem. Quelle: Haufe Onlline-Redaktion / dpa
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